Erstmals seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1995 ist die Pflegeversicherung einer durchgreifenden Reform unterzogen worden. Es ergeben sich viele Verbesserungen für die aktuell 2,1 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Verbesserte Leistungen, eine neue Pflegezeit, neue Pflegestützpunkte und eine verbesserte Qualitätskontrolle von Pflegeheimen haben aber ihren Preis und führen zu höheren Belastungen für Arbeitgeber und Beschäftigte. Denn finanziert werden die Neuerungen durch eine Anhebung des von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entrichteten Beitragssatzes zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns (Kinderlose: 2,2%). Diese Anhebung soll ausreichen, um den Satz bis 2014/2015 konstant zu halten.
Die einzelnen Änderungen in der Pflegeversicherung haben wir hier für Sie zusammengefasst.
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