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Impfschutz

Die Kosten für Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder gemäß § 20 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz empfohlen werden, übernimmt die BKK Diakonie, sofern die Schutzimpfungen nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden, nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen oder wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes der Eigenverantwortung der Versicherten zuzurechnen sind.

Die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen, die im Rahmen von Verträgen zwischen den Landesverbänden der Betriebs-krankenkasse und den Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen wurden sofern nicht andere Kostenträger zuständig sind (öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitgeber). Die gesetzliche Leistungspflicht des § 20 d SGB V bleibt unberührt.

Die Kosten für Grippeschutzimpfungen, die regional von anderen Krankenkassen bzw. Arbeitgebern in deren Bereich durchgeführt werden, werden von der BKK Diakonie auch übernommen, wenn keine vertraglichen Regelungen bestehen. Ausgeschlossen sind Kostenerstattungen für Mitglieder, die von der Möglichkeit der betrieblichen Schutzimpfungen keinen Gebrauch gemacht haben.
Die Kosten für Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich sind, werden nicht übernommen.

Tipps:

  • Gesundheitsämter und niedergelassene Ärzte/Ärztinnen beraten und informieren über Schutzimpfungen
  • Gesundheitsämter führen zu festgesetzten Terminen viele Impfungen kostenlos durch
  • Die Internetseite www.zecken.de bietet eine interaktive Zeckenlandkarte

Entscheidungshilfen:

Eine Entscheidungshilfe zum Thema HPV-Impfung (Schutz vor Gebährmutterhalskrebs) finden Sie hier

Servicetelefon

0180 255 34 25*

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