Vorschaubild Thema: Naturheilverfahren

Naturheilverfahren

Naturheilverfahren nehmen neben der Schulmedizin einen immer größeren Stellenwert ein. Der Wunsch nach ganzheitlicher medizinischer Betrachtung, das Einbeziehen von Seele und Geist im Einklang mit dem Körper, nimmt zu. Wir stellen uns dieser Herausforderung. Als Krankenkasse für Kirche, Diakonie und Caritas sind wir stets bemüht, unseren Versicherten Naturheilverfahren anzubieten. Auf Wunsch benennen wir Ihnen Ärzte, die im Rahmen des Naturheilverfahrens tätig sind. Sprechen Sie uns an!

Wer einen Heilpraktiker konsultieren möchte bekommt unter BKK Diakonie Plus ein Zusatzversicherungsangebot.

Akupunktur

Betroffenen Versicherten bieten wir derzeit kostenlose Akupunkturbehandlungen mit hoher Behandlungsqualität an. Hierbei stehen Ihnen geschulte Ärzte in Ihrer Nähe als Ansprechpartner zur Verfügung.

Homöopathie

Obwohl die Homöopathie als alternative Heilmethode nach wie vor nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde, bieten wir unseren Versicherten dieses Angebot an.

Dafür haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. einen Vertrag zur integrierten Versorgung geschlossen.

Die Homöopathie wurde vor über 200 Jahren von dem deutschen Arzt Samuel Hahnemann begründet, der die so genannte Ähnlichkeitsregel aufstellte: Similia similibus curentur – Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt.

Die Ähnlichkeitsregel ist das Grundprinzip der Homöopathie. Nur das homöopathische Arzneimittel kann wirken, das in einer Prüfung am Gesunden, die Symptome hervorgerufen hat, an denen der Erkrankte leidet.

Stärken der Homöopathie

Homöopathie behandelt den ganzen Menschen und nicht nur ein bestimmtes Krankheitssymptom. Sie aktiviert die Selbstheilungskräfte im Körper, denn sie geht davon aus, dass jeder Körper eine Krankheit aus eigener Kraft überwinden kann. Der Körper braucht häufig nur einen entsprechenden Reiz von außen.

Homöopathie hilft

Homöopathie kann man bei allen Krankheiten einsetzen, die keiner chirurgischen oder intensivmedizinischen Behandlung bedürfen. Selbst schwere akute oder chronische Erkrankungen, wie zum Beispiel Asthma, Migräne, Collitis, Neurodermitis oder Rheuma sind mit Homöopathie heilbar.

Wichtig ist: Der Organismus muss zu einer Reaktion auf die Arznei fähig sein. Wenn Organe, Knochen, Gewebe allerdings dauerhaft geschädigt sind, können homöopathische Mittel nicht heilen. Helfen können sie aber auch in solchen Fällen. Zum Beispiel um die Begleiterscheinungen dieser Schäden – oder der Therapie dagegen – zu lindern und den Patienten seelisch zu stützen und seine Konstitution zu stärken.
Homöopathie beugt auch vor: sie kann Menschen stärken, bevor sie ernsthaft krank werden.

Diese ärztliche Leistungen bekommen Sie ohne Zuzahlung:

  • Erstanamnese: die genaue erstmalige Erfassung der vollständigen Vorgeschichte des Patienten; sie ist unbedingt notwendig für eine mögliche Heilung. Sie dauert bei Erwachsenen mindestens eine Stunde.
  • Folgeanamnese: diese dauert etwa 30 Minuten und dient zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens.
  • Homöopathische Analyse und Beratung: die schriftliche Zusammenfassung der Gespräche sowie die Ermittlung der Symptome
  • Repertorisation: so wird der Weg bezeichnet, um das richtige Arzneimittel zu finden.
  • Homöopathische, bzw. Arzneimttelberatung: Information über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel. (Homöopathische Arzneimittel müssen in der Regel vom Patienten selbst bezahlt werden, bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr werden die verordneten Arzneimittel erstattet.)

Was müssen Sie tun?

Sie brauchen nur Ihre Teilnahme gegenüber der BKK zu erklären und eine Teilnahmeerklärung bei Ihrem Arzt zu unterschreiben. Dazu benötigen Sie Ihre Krankenversicherungskarte.
Nun können Sie sich von Ärzten, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte sind, behandeln lassen. Zuzahlungen sind von Ihnen nicht zu leisten.

Wichtig ist, dass der Homöopath, der Sie behandelt, seine Teilnahme gegenüber dem DZVhÄ erklärt hat.

Unser Servicetelefon erreichen Sie unter 01 80 - 255 34 25 (6 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz).

Weitere Infos finden Sie auch beim Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) unter www.dzvhae.com

Informationen gibt es auch beim Gesundheitsportal der deutschen Apotheker und Apothekerinnen

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Servicetelefon

0180 255 34 25*

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