Vorschaubild Thema: Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Häusliche Pflege

Pflegestufe I (bisher 384 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
420 € 440 € 450 €
Pflegestufe II (bisher 921 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
980 € 1040 € 1100 €
Pflegestufe III (bisher 1432 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1470 € 1510 € 1550 €

Pflegegeld

Pflegestufe I (bisher 205 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
215 € 225 € 235 €
Pflegestufe II (bisher 410 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
420 € 430 € 440 €
Pflegestufe III (bisher 665 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
675 € 685 € 700 €

Stationäre Pflege

Pflegestufe III (bisher 1432 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1470 € 1510 € 1550 €
Pflegestufe III (Härtefälle, bisher 1688 €)
ab 1. Juli 2008 ab 1. Januar 2010 ab 1. Januar 2012
1750 € 1825 € 1918 €

Mitglieder unserer BKK haben neben dem Krankenversicherungsschutz auch einen Schutz im Falle der Pflegebedürftigkeit. Der Umfang der Leistungen bemisst sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zur Beurteilung wird der Pflegebedürftige zu Hause vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung untersucht und einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen Sach- und Geldleistungen wählen. Kombinationsleistungen sind ebenfalls möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Einlegeblatt „Zahlen, Daten und Fakten“ oder nehmen Sie mit uns persönlich Kontakt auf.

Pflegestufe 0 (Demenzkranke)

Der zusätzliche Betrag für sie steigt von 460 Euro pro Jahr auf 1200 Euro bei geringem und auf 2400 Euro bei hohem Betreuungsbedarf.
Das gilt auch, wenn nur „Betreuungsbedarf“ besteht und noch kein „erheblicher Pflegebedarf“, der die Zahlung von Pflegegeld zur Folge hätte. Auch in Heimen wird die Versorgung von Menschen verbessert, die sich im Alltag nur noch schwer zurechtfinden: Die Pflegekassen finanzieren für je 25 Bewohner eine zusätzliche Betreuungskraft.

Kurzzeitpflege

Im Zuge der Pflegereform im Jahr 2008 wurden die Leistungen der Kurzzeitpflege erhöht, ebenso die Leistungen zur Tages- und Nachtpflege. Zudem ist es leichter geworden, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten: Die Vorversicherungszeit, die ein Pflegebedürftiger erfüllen muss, ist von fünf auf zwei Jahre verkürzt worden. Ein pflegender Angehöriger oder Bekannter bekommt von der Krankenkasse bis zu vier Wochen im Jahr eine „Verhinderungspflege“ bezahlt, um Urlaub machen zu können.

Pflegezeit

Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen pflegen, haben Anspruch auf eine „Pflegezeit“: Sie können sich (in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten) bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. Sie beziehen zwar kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert. Wird ein Angehöriger unerwartet zum Pflegefall, können Beschäftigte, unabhängig von der Pflegezeit, kurzzeitig eine Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage beanspruchen. Wichtig: Während der Pflegezeit bleibt der Versicherungsschutz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist für die Pflegenden hingegen eine Familienversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft erforderlich.

Pflegestützpunkte

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten im Pflegestützpunkt alle Informationen, Beratungen und konkrete Hilfestellungen.
In einem Pflegestützpunkt werden die Auskunft und Beratung und die Vernetzung aller medizinisch-pflegerischen Leistungen unter einem Dach gebündelt.

Neben der Möglichkeit zur Beratung in Pflegestützpunkten können Versicherte der BKK Diakonie Beratung und Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung auch durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BKK Diakonie erhalten.

Beitragssatz

Der Beitrag liegt seit dem 1. 7.2008 für Versicherte mit Kindern bei 1,95% des Bruttolohns bzw. des Gehalts oder der Rente. Für kinderlose Versicherte liegt der Beitragssatz bei 2,2 %.

Kontrolle der Pflegeheime

Pflegeheime sollen ab 2011 ein Mal pro Jahr geprüft werden - im Regelfall unangemeldet. Die Kontrolleure sollen vor allem auf den Pflegezustand der Bewohner achten. Heime, denen es gelingt, einen Bedürftigen durch Förderung in eine niedrigere Pflegestufe zu bringen, erhalten einmalig 1536 Euro. Ab 2009 sind die Einrichtungen verpflichtet, eine Zusammenfassung der zurzeit alle fünf Jahre stattfindenden Prüfungen gut sichtbar auszuhängen.

Allgemeines

Die Notwendigkeit der Pflege ist angesichts der demographischen Entwicklung unbestreitbar. Die Institutionen der Altenpflege und Altenarbeit stehen vor der Herausforderung, den Anspruch altgewordener Menschen auf Beratung, Betreuung und Pflege zu erfüllen und Versorgungsdefizite abzubauen. Insbesondere Diakonie und Caritas stellen sich dieser Herausforderung. Ein großer Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche, Diakonie und Caritas ist im Bereich der Pflege tätig. Grund genug für unsere BKK, sich diesem Thema besonders zu widmen.

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