Fälligkeitsregelung
Die aktuelle Fälligkeitsregelung kennt innerhalb eines Kalendermonats nur einen Fälligkeitstag. Danach sind die Beiträge in voraussichtlicher Höhe des gesamten Beitrages spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Ein evtl. verbleibender Restbeitrag wird im Folgemonat fällig.
Fälligkeitstage GSV-Beitrag
- 27. Januar 2011
- 24. Februar 2011
- 29. März 2011
- 28. April 2011
- 27. Mai 2011
- 28. Juni 2011
Wieder ist für die ganze Familie ein passender Lauf dabei – machen Sie mit, es wird spaßig, bunt und lecker! Die Anmeldung ist kostenlos. Es werden Spenden gesammelt für die Theaterwerkstatt in Bethel.