Beiträge
Am 1. Januar 2009 ist der Gesundheitsfonds in Kraft getreten. Seitdem gelten per Gesetz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland einheitliche Beitragssätze.
| Aktuelle Beiträge | ||
|---|---|---|
| Krankenversicherung | allgemein | 15,5 % |
| ermäßigt | 14,9 % | |
| Versorgungsbezüge | 15,5 % | |
| Rentenversicherung | 19,6 % | |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 % | |
| Pflegeversicherung | 1,95 % / 2,2 %* | |
| Studentenbeitrag Krankenversicherung | 64,77 € | |
| Studentenbeitrag Pflegeversicherung | 11,64 € / 13,13 €* | |
Vom allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % des Bruttolohns tragen Sie als Arbeitnehmer 8,2 %. Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,3 %. Den allgemeinen Beitragssatz zahlen Sie, wenn Sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung haben.
Vom ermäßigten Beitragssatz für Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie 7,9 % und Ihr Arbeitgeber 7,0 %.
*Seit 1. Januar 2005 gilt das sogenannte Kinderberücksichtigungsgesetz (KiBG). Kinderlose über 23 Jahre leisten einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 % zur Pflegeversicherung. Gerne beraten wir Sie dazu.