Altersgrenzen für Kinder
- Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist.
- Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn Ihr Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert.
- Nach dem vollendeten 25. Lebensjahr, wenn die Schul- oder Berufsausbildung Ihres Kindes durch ein freiwilligen Ersatzdienst unterbrochen oder verzögert wurde. Dann verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um diesen Zeitraum – längestens um 12 Monate.
- Keine Altersgrenze gibt es, wenn Ihr Kind sich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten kann.
Wieder ist für die ganze Familie ein passender Lauf dabei – machen Sie mit, es wird spaßig, bunt und lecker! Die Anmeldung ist kostenlos. Es werden Spenden gesammelt für die Theaterwerkstatt in Bethel.