Werte für 2026: Beitragssatz
Ab dem 1. Januar 2026 bleibt unser Beitragssatz bei 18,40 Prozent stabil. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 3,80 Prozent zusammen. Obwohl der für alle Krankenkassen verbindliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gestiegen ist, konnte die BKK Diakonie den Gesamtzusatzbeitragssatz von 3,80 Prozent halten.
Zum 01. Januar 2025 tritt die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung in Kraft. Der bisherige Beitragssatz von 3,40 Prozent wird um 0,20 Prozent auf 3,60 Prozent angehoben.
| Sozialversicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 18,40% | 9,20% |
| allgemeiner Beitragssatz | 14,60% | 7,30% |
| Ermäßigter Beitragssatz* | 14,00% | 7,00% |
| BKK Diakonie Zusatzbeitrag | 3,80% | 1,90% |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,90% | 1,45% |
| Pflegeversicherung** | 3,60% | 1,80%*** |
| Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren | 0,60% | 0,00% |
| Rentenversicherung | 18,60% | 9,30% |
| Arbeitslosenversicherung | 2,60% | 1,30% |
* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
**Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet.
Der Beitragsabschlag für Eltern beträgt somit
- bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,25 Beitragssatzpunkte,
- bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,50 Beitragssatzpunkte,
- bei vier berücksichtigungsfähigen Kindern 0,75 Beitragssatzpunkte und
- bei fünf berücksichtigungsfähigen Kindern 1,0 Beitragssatzpunkte
*** in Sachsen: 1,20 %
Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente
Bei Arbeitnehmern und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentnern trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.
Beiträge für Studierende
Ab dem 01.01.2026 liegt der Beitrag für die Krankenversicherung (inklusive BKK Diakonie Zusatzbeitrag) bei monatlich 119,87 Euro und für die Pflegeversicherung bei 35,91 Euro. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich 30,87 Euro*.
*Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet.
Der Beitragsabschlag für Eltern beträgt somit
- bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,25 Beitragssatzpunkte,
- bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,50 Beitragssatzpunkte,
- bei vier berücksichtigungsfähigen Kindern 0,75 Beitragssatzpunkte und
- bei fünf berücksichtigungsfähigen Kindern 1,0 Beitragssatzpunkte