Unsere Unterstützung bei Schwangerschaft und Kindern
Vom Zeitpunkt der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes ist es ein schöner und aufregender, aber manchmal auch herausfordernder Weg. Verantwortung für Kinder und Familie leitet Eltern ein Leben lang. Die BKK Diakonie möchte Sie und Ihr (ungeborenes) Kind auf diesem Weg als zuverlässiger Gesundheitspartner jederzeit unterstützen. Die Leistungen der BKK Diakonie sollen nicht erst greifen, wenn Ihr Kind krank ist. Darum haben wir verschiedene präventive Angebote in unser Leistungspaket für Familien aufgenommen, die die regulären Vorsorgeuntersuchungen ergänzen. Mit der BKK Diakonie haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich in allen Lebenslagen verlassen können!
Vor der Geburt
Eine Frühgeburt ist für die Eltern eine sehr belastende Situation und für das Baby im schlimmsten Fall lebensbedrohlich. Damit Hinweise auf eine mögliche Frühgeburt erkannt werden, bietet die BKK Diakonie das Programm „Gesund schwanger“ an. Mit ausführlichen Beratungsgesprächen und genauen Untersuchungen trägt es dazu bei, eventuelle Risikofaktoren frühzeitig aufzudecken.
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen Sie lediglich die Teilnahme- und Einverständniserklärung bei einem teilnehmenden Frauenarzt/einer teilnehmenden Frauenärztin unterschreiben.
Gerne können Sie bei uns nachfragen, ob Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin an dem Vertrag teilnimmt.
Inhalte des Vertrags:
Beratungsgespräch inkl. Risikoscreening
Mithilfe eines Fragebogens ermittelt Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin in einem ca. 45-minütigen Gespräch das Risiko für eine Frühgeburt. Im Anschluss wird er/sie die Ergebnisse mit Ihnen besprechen und Sie ausführlich beraten.
Vaginaler Frühultraschall
Der erste Ultraschall ist für Sie ein ganz besonderer Moment. Auch wenn auf dem Ultraschallbild noch nicht viel erkennbar ist, so wird sich aus dem kleinen Wesen in nur wenigen Wochen Ihr Baby entwickeln. Um mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und die Schwangerschaft in der Gebärmutter zu bestätigen, wird der erste vaginale Ultraschall bereits vor der 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Infektionsscreening
Oftmals bleiben Vaginalinfektionen unbemerkt, aber dennoch erhöhen sie das Risiko für eine Frühgeburt. Deshalb nimmt Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin von der 16. bis zum Ende der 24. Schwangerschaftswoche einen vaginalen Abstrich, der zur Untersuchung an ein Labor weitergeleitet wird. Sollte das Ergebnis auffällig sein, kann eine Infektion frühzeitig behandelt werden.
Damit Sie sich zum Thema „Schwangerschaft“ rundherum gut informiert fühlen, bietet die BKK Diakonie Ihnen kostenfrei das „BabyCare-Basispaket“ an. Auf wissenschaftlicher Basis, aber in verständlicher Sprache klären Experten in einem Handbuch über die einzelnen Phasen und Risiken einer Schwangerschaft auf.
Ergänzt wird dieses Angebot durch den BabyCare-Fragebogen. Er besteht aus einem ausführlichen Fragebogen-Teil sowie einem Ernährungsprotokoll und wird zur Analyse Ihres Gesundheitsprofils verwendet. Das BabyCare-Team wertet Ihre Antworten aus und gibt Ihnen kostenfrei individuelle Handlungsempfehlungen mit auf den Weg. Mit der Auswertung erhalten Sie zusätzlich eine Entspannungs-CD für Mutter und Kind.
Um an dem Programm teilzunehmen, können Sie sich das Handbuch entweder unter
hier bestellen, es sich in unserer Geschäftsstelle abholen oder es telefonisch bei uns anfordern.
Die Geburt Ihres Kindes ist wohl eines der schönsten, aber auch anstrengendsten Erlebnisse im Leben von Eltern bzw. Müttern. Damit Sie sich optimal auf diesen besonderen Tag vorbereiten können, unterstützt Sie die BKK Diakonie finanziell bei einem Geburtsvorbereitungskurs. Schwangere Frauen erhalten dazu einen Zuschuss für bis zu 14 Gruppenstunden (nach Hebammengebührenordnung). Ihre Hebamme rechnet die Stunden direkt mit uns ab.
Geburtsvorbereitungskurs für Partnerinnen und Partner
Viele Frauen nehmen bei der Geburt die Unterstützung durch ihren Partner oder ihre Partnerin in Anspruch. Daher bezuschussen wir den Geburtsvorbereitungskurs für den begleitenden Elternteil mit bis zu 80 Euro je Schwangerschaft. Um sich die Kosten erstatten zu lassen, reichen Sie uns einfach nach der Teilnahme die Quittung ein.
Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass der begleitende Elternteil ebenfalls bei der BKK Diakonie versichert ist.
Bereits während der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch in der ersten Zeit mit dem Neugeborenen sind Hebammen wichtige Wegbegleiter.
Damit Ihre Hebamme Sie auch mit Sicherheit bei der Geburt betreuen kann, übernehmen wir für die Rufbereitschaft Kosten von bis zu 300 Euro. Die Rufbereitschaft umfasst die Zeit von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, reichen Sie einfach die Rechnung und einen Zahlungsnachweis bei uns ein und wir erstatten Ihnen den Betrag.
Kinderheldin
Wir bieten unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rundum Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und im 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu „Kinderheldin – Digitale Hebammenberatung„.
Nach der Geburt
Nach der Geburt unterstützen wir nicht nur Ihr Kind, sondern auch Sie! Bei der Rückbildungsgymnastik trainieren Sie z. B. Ihre Beckenbodenmuskulatur, fördern die Rückbildung Ihrer Gebärmutter und stärken Ihre Rückenmuskulatur.
Für diesen Kurs bezuschusst die BKK Diakonie bis zu 14 Stunden (nach Hebammengebührenordnung). Die Kosten werden bei Vertragspartnern übernommen, dabei rechnet die Kursleitung direkt mit uns ab.
Wenn Sie nach der Geburt zum ersten Mal mit einem Kinderarzt/einer Kinderärztin in Kontakt treten, der/die an „BKK STARKE KIDS“ teilnimmt, können Sie Ihr Kind für dieses Programm anmelden. Sollten Sie noch etwas Bedenkzeit benötigen, können Sie Ihr Kind auch noch zu einem späteren Zeitpunkt einschreiben lassen.
Ein Vorsorgecheckheft wird Ihr Kind bis zur Volljährigkeit begleiten und die Untersuchungsergebnisse dokumentieren.
Baby
- 1.– 5. Monat: Neben der U2 bis U4 können Sie an einem Babycheck teilnehmen. In einem zusätzlichen Beratungsgespräch spricht Ihr Arzt/Ihre Ärztin mit Ihnen über Themen wie Prophylaxe des plötzlichen Kindstodes, Ernährung, Unfallverhütung und Schlaf.
- 5.– 14. Monat: Damit mögliche Sehstörungen frühzeitig erkannt werden, kann zusätzlich zur U5 und U6 ein erstes Augenscreening durchgeführt werden.
Kleinkind
- 20.– 27. Monat: Die U7 wird um ein Elterngespräch ergänzt, das ein Fragebogen begleitet. Der Fokus liegt hierbei auf der sprachlichen Entwicklung. Sollte Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin eine Verzögerung der Sprachentwicklung erkennen, wird er/sie Ihnen hilfreiche Empfehlungen mit auf den Weg geben.
- 33.– 38. Monat: Die U7a wird ebenfalls durch ein Sprachscreening ergänzt. Das Erlernen der Sprache ist einer der „Meilensteine“ in der Entwicklung Ihres Kindes.
- 20.– 36. Monat: Um auch die Entwicklung des Sehsinns Ihres Kindes weiterhin zu überprüfen, kann es sich im Rahmen der U7 und U8 erneut einem Augenscreening unterziehen.
Kind
- 7– 8 Jahre: Sie werden vermutlich nicht gemerkt haben, wie schnell die Zeit vergangen ist. Beim Grundschulcheck I wird Ihr Kind zum einen mit Blick auf die körperliche Entwicklung untersucht. Aber auch Aspekte wie Medienkonsum und Sozialverhalten spielen bei dieser Untersuchung eine Rolle.
- 9–10 Jahre: Um die vorherigen Untersuchungsergebnisse zu überprüfen und verschiedenste Aspekte der körperlichen und psychischen Entwicklung zu betrachten, wird der Grundschulcheck II durchgeführt.
Jugend
- 16 –17 Jahre: Die letzte Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter ist der Jugendcheck. Bei diesem geht es um Themen wie die gesundheitliche Entwicklung, Rauchen, Drogen- und Alkoholkonsum, Schule und Medienkonsum. Nach einer ausführlichen Untersuchung bespricht der Kinder- und Jugendarzt/die Kinder- und Jugendärztin mit Ihrem Kind den Gesundheitsstatus und wird ihm hilfreiche Empfehlungen für
eine gesunde Lebensweise mit auf den Weg geben.
Das Programm „Clever für Kids“ ergänzt die Regelversorgung bei Babys, Kindern und Jugendlichen. Enthalten sind unterschiedliche Leistungen, die in erster Linie der Vorsorge dienen. Damit das Angebot genutzt werden kann, muss ein teilnehmender Kinderarzt/eine teilnehmende Kinderärztin Ihr Kind für das Programm anmelden. Sollten Sie Probleme haben, einen teilnehmenden Arzt/eine teilnehmende Ärztin zu
finden, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche.
Baby
- 1.– 5. Monat: Neben der U2 bis U4 können Sie an einem Babycheck teilnehmen. In einem zusätzlichen Beratungsgespräch spricht Ihr Arzt/Ihre Ärztin mit Ihnen über Themen wie Prophylaxe des plötzlichen Kindstodes, Ernährung, Unfallverhütung und Schlaf.
- 5.– 14. Monat: Damit mögliche Sehstörungen frühzeitig erkannt werden, kann parallel zur U5 ein Amblyopiescreening (Augenscreening) durchgeführt werden.
Kleinkind
- 20.– 27. Monat: Mittels eines Fragebogens ermittelt Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin die Entwicklung der Sprache. Sollte dabei eine Verzögerung in der Sprachentwicklung erkannt werden, wird er/sie Ihnen hilfreiche Empfehlungen mit auf den Weg geben.
- 20.– 36 Monat: Um auch die Entwicklung des Sehsinns Ihres Kindes weiterhin zu überprüfen, erfolgt neben der U7 bzw. U7a erneut ein Amblyopiescreening (Augenscreening).
Kind
- 7– 8 Jahre: Sie werden vermutlich nicht gemerkt haben, wie schnell die Zeit vergangen ist. Bei dem U10-Grundschulcheck wird auf eventuelle Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen geachtet. Aber auch die motorische Entwicklung wird von dem Arzt/der Ärztin begutachtet.
- 9–10 Jahre: Der U11-Grundschulcheck befasst sich mit Zahn- und Kieferanomalien. Sie sprechen mit dem Kinderarzt/der Kinderärztin jedoch auch über das Sozialverhalten Ihres Kindes.
Jugend
- 16 –17 Jahre: Die letzte Vorsorgeuntersuchung im Rahmen von „Clever für Kids“ ist der J2-Jugendcheck. Bei dieser Untersuchung geht es um die Entwicklung während der Pubertät und Ernährung, aber auch um den körperlichen Entwicklungsstand.
Pädexpert
Bei gewissen chronischen oder besonders seltenen Krankheiten kann Ihr Kinder- oder
Jugendarzt/Ihre Kinder- oder Jugendärztin einen fachkundigen Kollegen/eine fachkundige
Kollegin hinzuziehen. Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung werden die
nötigen Unterlagen elektronisch an einen pädiatrischen (Kinder- und Jugendmediziner)
Facharzt weitergeleitet. Dieser unterstützt Ihren Arzt von der Diagnosestellung
bis zum Aufzeigen von Behandlungsoptionen.
Mit PädExpert® ersparen Sie sich lange Wartezeiten oder eine weite Fahrt zu einem
Facharzt. Dieses Angebot kann genutzt werden kann, wenn Ihr Kind in dem Programm
„BKK STARKE KIDS“ oder „Clever für Kids“ eingeschrieben ist.
Bei folgenden Indikationsstellungen kann durch PädExpert® vom Kinder- und Jugendarzt
ein Experte herangezogen werden:
- Gerinnungsstörung unklarer Genese
- Autoimmunthyreoiditis Hashimoto
- Unklares EKG im Kindesalter
- Anämie
- Zöliakie
- Depressionen im Kinder- und Jugendalter
- Gelenkschmerzen
- Kuhmilchproteinintoleranz
- Unklarer Kopfschmerz
- Systemische Immuntherapie
- Dermatologie
- Instabiles und schweres Asthma Bronchiale
- Pubertas präcox !
Einige Kinder sehen nur mit einem Auge scharf und haben eine funktionelle Sehschwäche, die sich Amblyopie nennt. In diesem Fall ermöglicht die BKK Diakonie ihren Versicherten jetzt einen Zugang zu zusätzlichen Leistungen. Über den Vertrag „Spielend besser sehen!“ können Kinder eine spezielle Behandlung nutzen, welche die Sehkraft stärkt. Und das durch ein altersgerechtes Computerspiel!
Amblyopie ist eine Sehschwäche, die in den meisten Fällen nur ein Auge betrifft. Um diese Schwäche zu beheben, wird das starke Auge mit einem Pflaster abgeklebt, um das schwächere Auge zu trainieren. Diese Maßnahme allein ist allerdings nicht immer erfolgreich. Um bessere Ergebnisse zu erzielen, können Kinder ergänzend die webbasierte Software des Unternehmens Caterna Vision nutzen. Hierbei handelt
es sich um ein altersgerechtes und vor allem spielerisch ausgelegtes Computerprogramm. In diesem regen im Hintergrund erscheinende Wellenmuster das Gehirn dazu an, Bilder mit dem schwächeren Auge besser zu verarbeiten. Das Programm geht über 90 Tage und wird von dem behandelnden Augenarzt/der behandelnden Augenärztin begleitet.
Bestellen Sie unsere Familienbroschüre, um einen perfekten Überblick über unsere Leistungen zu erhalten.
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Darüber hinaus
Um in den Genuss des Bonus zu kommen, haben Sie bzw. Ihre Kinder verschiedene Aktivitäten zur Auswahl. Der Nachweis über die Aktivitäten erfolgt durch einen Stempel im jeweiligen Feld (vom Arzt, Veranstalter etc.) des Bonusheftes.
30 € Prämie
Insgesamt 3 Kriterien zu erfüllen (1 Pflicht, 2 Wahl):
- 1 x aus dem Bereich „Vorsorge & Früherkennung“
- 2 x freie Wahl
Für jede weitere erfüllte Maßnahme gibt es weitere 10 Euro Prämie bis zu einem Höchstbetrag von 60 Euro. Details und Informationen zum Downloaden und Bestellenerhalten Sie hier.
Als Mitglied der BKK Diakonie können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder kostenfrei familienversichern. Das ist …
- möglich, bis Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- möglich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist (Minijobs ausgenommen).
- möglich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Ihr Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium, einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein ökologisches Jahr absolviert.
- ohne Altersgrenze möglich, wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung finanziell nicht
dazu in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin stellt ca. sieben Wochen vor der Geburt ein Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung aus. Auf diesem Zeugnis befindet sich ein Antrag für Mutterschaftsgeld. Füllen Sie diesen bitte aus und lassen Sie ihn uns
zukommen. Den Rest erledigt die BKK Diakonie für Sie! Wir werden uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und das Mutterschaftsgeld berechnen. In Normalfällen wird das Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
Als versicherter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankungen des Kindes, wenn …
- Sie nicht arbeitsfähig sind, weil Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung zu Hause betreut oder gepflegt werden muss und eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt.
- Ihr Kind nicht von einer im selben Haushalt lebenden Person beaufsichtigt werden kann.
- Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
- Ihr Kind eine Behinderung hat und Hilfe benötigt.
- Ihr Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist.