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Werte für 2023: Beitragssatz

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt unser Beitragssatz 16,20 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,60 Prozent zusammen.

Sozialversicherung

Krankenversicherung

Beitragssatz

16,20 %

Arbeitgeberanteil

8,10 %

Allgemeiner Beitragssatz

14,60 %

7,30 %

Ermäßigter Beitragssatz*

14,00 %

7,00 %

BKK Diakonie Zusatzbeitrag

1,60 %

0,80 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

1,60 %

0,80 %

Pflegeversicherung**

3,05 %

1,53 % ***

Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren

0,25 %

0,00 %

Rentenversicherung

18,60 %

9,30 %

Arbeitslosenversicherung

2,60 %

1,30 %

* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind

** Änderungen der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023

*** in Sachsen: 1,025 %

Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente

Bei Arbeitnehmern und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentnern trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.

Beiträge für Studierende

Ab dem 01.01.2023 liegt der Beitrag für die Krankenversicherung (inklusive BKK Diakonie Zusatzbeitrag) bei monatlich 95,98 Euro und für die Pflegeversicherung bei 27,61 Euro.

Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich 24,77 Euro

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