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Werte für 2024: Beitragssatz

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt unser Beitragssatz 16,40 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,80 Prozent zusammen.

Sozialversicherung

Krankenversicherung

Beitragssatz

16,40 %

Arbeitgeberanteil

8,20 %

Allgemeiner Beitragssatz

14,60 %

7,30 %

Ermäßigter Beitragssatz*

14,00 %

7,00 %

BKK Diakonie Zusatzbeitrag

1,80 %

0,90 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

1,70 %

Pflegeversicherung**

3,40 %

1,70 % ***

Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren

0,60 %

0,00 %

Rentenversicherung

18,60 %

9,30 %

Arbeitslosenversicherung

2,60 %

1,30 %

* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind

**Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet.

Der Beitragsabschlag für Eltern beträgt somit

  • bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,25 Beitragssatzpunkte,
  • bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,50 Beitragssatzpunkte,
  • bei vier berücksichtigungsfähigen Kindern 0,75 Beitragssatzpunkte und
  • bei fünf berücksichtigungsfähigen Kindern 1,0 Beitragssatzpunkte

*** in Sachsen: 1,20 %

Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente

Bei Arbeitnehmern und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentnern trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.

Beiträge für Studierende

Ab dem 01.01.2024 liegt der Beitrag für die Krankenversicherung (inklusive BKK Diakonie Zusatzbeitrag) bei monatlich 97,61 Euro und für die Pflegeversicherung bei 32,48 Euro. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder ein Kind haben, zahlen für die
Pflegeversicherung monatlich 27,61 Euro*.


*Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet.

Der Beitragsabschlag für Eltern beträgt somit

  • bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,25 Beitragssatzpunkte,
  • bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,50 Beitragssatzpunkte,
  • bei vier berücksichtigungsfähigen Kindern 0,75 Beitragssatzpunkte und
  • bei fünf berücksichtigungsfähigen Kindern 1,0 Beitragssatzpunkte
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