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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie alle unsere Leistungen bei Ärzten, Kliniken und anerkannten Therapeuten in Anspruch nehmen. Seit 2015 ist sie der reguläre Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte.

Auf dieser Seite erfahren Sie nähere Informationen zu der eGK, können eine neue eGK oder den dazugehörigen PIN bestellen und sich sicher für die Nutzung der eGK mit PIN identifizieren.

Die Neuausstellung einer eGK dauert zwischen drei und vier Wochen.

Auf der eGK werden folgende Daten von Ihnen gespeichert:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Ihr Geschlecht
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Adresse
  • Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)
  • Beginn Ihres Versicherungsschutzes
  • Informationen über Ihre Krankenkasse

Falls der Fall eintreten sollte und Sie aus verschiedensten Gründen (Verlust, Diebstahl) keine eGK zur Hand haben und trotzdem zum Arzt gehen müssen, können Sie das ohne Bedenken tun! Sie haben die Möglichkeit der behandelnden Praxis innerhalb von 10 Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis vorzulegen. Einen Versicherungsnachweis können wir Ihnen in solchen Situationen per Post zukommen lassen.

Alle technischen Entwicklungen der elektronischen Gesundheitskarte sind eng mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Alle Daten werden automatisch verschlüsselt und ausschließlich über eine sichere Datenverbindung übertragen. Zugriff auf die Daten haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufeausweis). Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Unbefugte Dritte können Ihre Daten nicht einsehen.

Auf der eGK ist ein Zertifikat hinterlegt. Dieses verliert nach 5 Jahren seine Gültigkeit. Vor dem Hintergrund erhalten Sie nach Ablauf dieser Frist eine neue eGK von uns.

Krankenkassen dürfen gesetzlich vorgeschrieben Lichtbilder maximal 10 Jahre aufbewahren, weshalb wir Sie nach Ablauf dieser Zeit anschreiben und um ein neues Lichtbild bitten. 

Lichtbildservice

Sie möchten Ihr Bild für die eGK hochladen?

Das können Sie einfach und bequem über unseren Lichtbildservice erledigen. 

Wir benötigen von allen Versicherten, die über 15 Jahre sind, ein Lichtbild. Wer kurz vor der Vollendung seines 15. Lebensjahres steht, wird rechtzeitig von uns angeschrieben. In folgenden Fällen benötigen wir kein Lichtbild:

  • bei Pflegefällen
  • wenn Sie sich im Ausland aufhalten
  • wenn Sie aus religiösen Gründen keine Passbilder erstellen lassen können
  • wenn aus schwerwiegenden Gründen kein Bild geliefert werden kann (z.B. langer Krankenhausaufenthalt, Komapatienten)

Ihr Lichtbild muss nicht biometrisch sein, sollte aber folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Aktuell
  • Sie müssen deutlich zu erkennen sein
  • Im Hintergrund sollten keine Gegenstände oder Schatten sein
  • Ist das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen vorgeschrieben, muss das Gesicht dennoch deutlich erkennbar sein

Ihr Lichtbild wird ausschließlich im Lichtbildarchiv der BKK Diakonie gespeichert. Dies ermöglicht uns, Ihnen bei Bedarf (z.B. Verlust der Karte, Änderung Ihrer Adresse) ohne weitere Probleme eine Ersatzkarte zu erstellen.

Gut zu wissen:

Auf der Rückseite der eGK befindet sich die „European Health Insurance Card“ (EHIC), welche Sie als europäische Krankenversicherungskarte nutzen können. Falls Sie also im europäischen Ausland eine Behandlung benötigen, legen Sie Ihre eGK vor.

Allerdings empfehlen wir Ihnen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Unser Kooperationspartner Versicherer im Raum der Kirchen bietet einen Auslandskrankenversicherungsschutz an. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen: Auslandskrankenversicherungsschutz.

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