Zahlen, Daten, Fakten​

Die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge muss zum jeweiligen Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag des Monats) dem Konto der BKK Diakonie gutgeschrieben werden. Bei Zahlung per Scheck, Überweisung oder Einzugsermächtigung bitten wir deshalb um Berücksichtigung des Bankweges (bis zu drei Arbeitstage).

Bei Zahlungen geben Sie bitte immer Ihre Betriebsnummer an.

Tipp

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Sie brauchen sich dann um eine termingerechte Zahlung keine Gedanken mehr machen. Ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen gerne zu.

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