Vor wichtigen medizinischen Entscheidungen zu stehen, kann Unsicherheit auslösen. Dabei kann es um Themen wie Operationen oder Behandlungspläne gehen. In solchen Fällen kann eine Zweitmeinung durch einen unabhängigen Arzt Gewissheit und Klarheit verschaffen. Es kann eine neutrale Meinung hinzugezogen werden, die Behandlungsalternativen aufzeigen kann. Ziel ist es, dass Sie als Patient sicher in Ihrer Entscheidung sein können.
Hier finden Sie die Zweitmeinungsrichtlinie – eine Übersicht über Bereiche, in denen Sie eine Zweitmeinung einholen können: Zweitmeinungsrichtlinie des GBA
Wie funktioniert die Zweitmeinung?
Falls Sie eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihren derzeit behandelnden Arzt darüber informieren.
Die Zweitmeinung darf nur von einem Facharzt gestellt werden, der auf Ihre Diagnose spezialisiert ist.
Es wird ein Anamnese- und Beratungsgespräch durchgeführt, in dem der Arzt die bereits geplanten Behandlungsmethoden auf ihre Notwendigkeit prüft
und Alternativen aufzeigt.
Die BKK Diakonie übernimmt die Zweitmeinung bei folgenden Eingriffen:
Gebärmutterentfernung
Implantation einer Knieendoprothese
Mandeloperation (Tonsillektomie/ Tonsillotomie)
Schulterathroskopie
Eingriffe an der Wirbelsäule
Amputation eines diabetischen Fußes
Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung und Ablationen am Herzen
Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillator
Zusätzlich gewähren wir unseren Versicherten ein Zweitmeinungsverfahren im Bereich Orthopädie.
Gut zu wissen:
Ärzte, die eine Zweitmeinung anbieten, können Sie ganz einfach hier finden: Arztsuche Zweitmeinung
Noch einfacher:
Die passende Arztsuche kann schnell überfordernd sein. Mit dem Service von BetterDoc können Sie schnell und einfach den passenden Arzt finden.