Falls Sie eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihren derzeit behandelnden Arzt darüber informieren.
Die Zweitmeinung darf nur von einem Facharzt gestellt werden, der auf Ihre Diagnose spezialisiert ist.
Es wird ein Anamnese- und Beratungsgespräch durchgeführt, in dem der Arzt die bereits geplanten Behandlungsmethoden auf ihre Notwendigkeit prüft
und Alternativen aufzeigt.