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...eine Zweitmeinung

Vor wichtigen medizinischen Entscheidungen zu stehen, kann Unsicherheit auslösen. Dabei kann es um Themen wie Operationen oder Behandlungspläne gehen. In solchen Fällen kann eine Zweitmeinung durch einen unabhängigen Arzt Gewissheit und Klarheit verschaffen. Es kann eine neutrale Meinung hinzugezogen werden, die Behandlungsalternativen aufzeigen kann. Ziel ist es, dass Sie als Patient sicher in Ihrer Entscheidung sein können.

Wie funktioniert die Zweitmeinung?

Falls Sie eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihren derzeit behandelnden Arzt darüber informieren.
Die Zweitmeinung darf nur von  einem Facharzt gestellt werden, der auf Ihre Diagnose spezialisiert ist.
Es wird ein Anamnese- und Beratungsgespräch durchgeführt, in dem der Arzt die bereits geplanten Behandlungsmethoden auf ihre Notwendigkeit prüft
und Alternativen aufzeigt. 

Die BKK Diakonie übernimmt die Zweitmeinung bei folgenden Eingriffen:

Gebärmutterentfernung

Implantation einer Knieendoprothese

Mandeloperation (Tonsillektomie/Tonsillotomie)

Schulterathroskopie

Eingriffe an der Wirbelsäule

Amputation eines diabetischen Fußes

Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung und Ablationen am Herzen

Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillator

Zusätzlich gewähren wir unseren Versicherten ein Zweitmeinungsverfahren im Bereich Orthopädie.

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Sie betreten den besonders geschützten Bereich für Versicherte der BKK.