Mutterschaftsgeld
Finanziell abgesichert während der Schwangerschaft
Damit Sie sich in der Zeit vor und nach der Geburt voll und ganz auf sich und Ihr Kind konzentrieren können, erhalten anspruchsberechtigte Versicherte Mutterschaftsgeld – als Ausgleich für den entfallenden Lohn während des Mutterschutzes.
Wer hat Anspruch?
Mutterschaftsgeld erhalten gesetzlich versicherte Frauen, die in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen.
Ihr Vorteil:
Das Mutterschaftsgeld sichert Ihre finanzielle Unabhängigkeit während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
Gut zu wissen
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (Bei Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen).
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 € pro Tag. Die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt zahlt Ihr Arbeitgeber. Der Betrag berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Unterhalts- oder Eingliederungsgeld, erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld, das nach den Leistungen der Arbeitsagentur berechnet wird.
Sie erhalten direkt von Ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Termin der Entbindung. Die Rückseite dieser Bescheinigung ist gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Lassen Sie uns diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
Nach der Geburt stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde „Für die Mutterschaftshilfe“ aus, in manchen Bundesländern eine entsprechende Geburtsbescheinigung. Bitte senden Sie uns nach der Geburt diese Urkunde beziehungsweise die Geburtsbescheinigung im Original zusammen mit dem Fragebogen zur Elternzeit zu. Das Formular dafür erhalten Sie vor der Geburt, wenn wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die ersten 6 Wochen auszahlen. Hatten Sie eine Frühgeburt, reichen Sie die Bescheinigung darüber bitte ebenfalls ein.
Für Fragen rund um Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld und Mutterschutz empfehlen wir Ihnen den „Familienwegweiser“, ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Wegweiser erreichen Sie über folgenden Link: https://familienportal.de/

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