Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die BKK Diakonie setzt auf Transparenz und Integrität im Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Kranken- und Sanitätshäuser sowie weitere Vertragspartner leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur Versorgung unserer Versicherten. Fehlverhalten wie Abrechnungen nicht erbrachter Leistungen, Überweisungen ohne medizinische Notwendigkeit, Betrug, Urkundenfälschung oder Vorteilsnahme schaden dem Gesundheitssystem und allen Versicherten.
Zur Aufdeckung und Verfolgung solcher Vorgänge hat die BKK Diakonie eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen gemäß § 197a SGB V eingerichtet. Ziel ist es, Hinweise sorgfältig zu prüfen und bei begründetem Verdacht konsequent zu handeln.
Dabei ist wichtig: Nicht jede fehlerhafte Abrechnung stellt automatisch Betrug oder Korruption dar. Ein bloßes Versehen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung. Betrug oder Korruption setzen stets die Absicht voraus, sich persönliche Vermögensvorteile zu verschaffen. Jeder Hinweis wird sachlich und fair geprüft, weitere Schritte erfolgen nur dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Ihre Hinweise sind wichtig
Wenn Sie einen konkreten Verdacht oder begründete Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, bitten wir Sie, uns zu informieren. Beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret und detailliert. Je genauer die Angaben sind, desto zielgerichteter kann eine Prüfung erfolgen.
Hinweise können schriftlich, per E-Mail oder persönlich übermittelt werden – auf Wunsch auch anonym. Bitte beachten Sie, dass anonyme Hinweise mitunter Rückfragen offenlassen, die für eine abschließende Klärung notwendig sein können. Daher freuen wir uns, wenn Sie uns freiwillig Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
Alle Hinweise und Informationen werden bei der BKK Diakonie streng vertraulich und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Der Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber hat dabei höchste Priorität.