Auslandsreisekrankenversicherungsschutz

Bin ich im Ausland versichert?

Auch im Urlaub oder bei Auslandsreisen ist die BKK Ihr zuverlässiger Partner, der Ihnen im Falle einer Erkrankung mit einem Auslandsreisekrankenversicherungsschutz zur Seite steht. Natürlich wünscht sich jeder eine sorglose Zeit während eines Aufenthalts in einem anderen Land. Leider suchen sich manche Viren oder Erreger immer die unpassendste Zeit aus, um Ihnen Probleme zu bereiten. Damit auch im Fall der Fälle eine optimale Absicherung gewährleistet ist, gilt unser Auslandsreisenversicherungsschutz in allen Mitgliedsstaaten der EU, sowie in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Häufige Fragen

Wie kann ich diese Leistung in Anspruch nehmen?

  • Nehmen Sie Ihre Gesundheitskarte mit bzw. bestellen Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Auslandskrankenschein.

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet, können Sie direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.

  • Sie legen das Dokument beim behandelnden Arzt in Ihrem Reiseland vor.

  • Sollte der behandelnde Arzt die Gesundheitskarte nicht akzeptieren, lassen Sie sich eine aussagekräftige Rechnung mit Quittung über die erbrachten Leistungen erstellen.

  • In Ländern, für die Sie einen Auslandskrankenschein benötigen, müssen Sie diesen vor Inanspruchnachme einer Leistung bei einer ausländischen Krankenkasse vorlegen. Diese stellt dann einen Behandlungsschein aus, mit dem Sie zum Arzt gehen können.



Habe ich im Ausland freie Arztwahl?

Ja, Sie dürfen zwischen allen zugelassenen Ärzten auswählen.

Wie erhalte ich den Nachweis, dass meine Behandlung im europäischen Ausland medizinisch notwendig ist und die Kosten übernommen werden?

Wir prüfen die vom Arzt erstellte Rechnung und stellen die medizinische Notwendigkeit fest. Ein spezieller Nachweis ist nicht erforderlich. Die Kosten können wir jedoch nur in Ausnahmefällen vollständig übernehmen, meistens müssen Sie sich ebenfalls daran beteiligen. Grundsätzlich können die Kosten erstattet werden, die im Inland angefallen wären.

Werden auch die Kosten für die verschriebenen Medikamente erstattet?

Sollten die Medikamente bereits über die Gesundheitskarte / Auslandskrankenschein abgerechnet sein, können wir keine weitere Erstattung vornehmen. Ansonsten reichen Sie uns bitte die Rechnung ein.

Gut zu wissen:

Als gesetzliche Krankenversicherung dürfen wir nur Kosten erstatten, die die Kosten der deutschen Vertragsärzte nicht überschreiten und außerdem verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel einen Rücktransport aus dem Ausland, nicht übernehmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb immer den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, damit ggf. notwendige Leistungen auch mit abgedeckt werden. Eine Auslandszusatzversicherung ist schon für wenige Euro pro Jahr abzuschließen. Eine in jedem Fall sinnvolle zusätzliche Absicherung, um auch im Ausland optimal versorgt zu werden.

Mit unserem Kooperationspartner der Versicherer im Raum der Kirchen steht Ihnen ein kompetenter Partner im Bereich des Auslandsreise-Zusatzschutzes zur Seite.

Weiterführende Informationen zum Angebot der Versicherer im Raum der Kirchen und die Möglichkeit die Versicherung direkt Online abzuschließen finden Sie unter folgendem Link: https://www.vrk.de/akv

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