Hausarztzentrierte Versorgung

Als Versicherte der BKK Diakonie können Sie an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Ihr Hausarzt wird dabei zum ersten Ansprechpartner und entscheidet über den Einbezug weiterer Fachärzte. Dies führt zu einer koordinierten Behandlung und einer zielgerichteten Versorgung. In vielen Bundesländern bestehen bereits Verträge mit dem jeweiligen Hausarztverband.

Weitere Informationen zu dem Vertrag finden Sie auf der Website von Hausarzt+ : https://www.hausarzt-plus-online.de/ 

Nimmt mein Hausarzt an der hausarztzentrierten Versorgung Teil?

Grundsätzlich kann jeder Hausarzt oder hausärztlich tätige Kinderarzt an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Ob auch Ihr Arzt dazugehört, können Sie in der Hausarztsuche der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft herausfinden: http://www.hausarzt-suche.de/HAVG/filterArztApo.html?method=initMain

Häufige Fragen

Welche Vorteile habe ich durch das Einschreiben in den Hausarztvertrag?

  • Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
  • Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
  • Erweiterte Sprechstundenzeiten (Terminsprechstunde für Berufstätige ab 7.00 Uhr oder bis mindestens 20.00 Uhr oder eine Samstagsterminsprechstunde pro Woche)
  • Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung
  • Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und der Krankenkasse zur Optimierung der Versorgung
  • Lotsenfunktion
  • Versorgungsverbesserung


Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Sie kostenlos.

Kann ich mich in den Hausarztvertrag einschreiben?

Es gibt keine Einschränkung. Primär ist die hausarztzentrierte Versorgung für Versicherte geeignet, die eine Bindung zu ihrem einschreibenden Arzt haben, da er zukünftig der primäre Ansprechpartner in allen Fällen ist. Weitere Ärzte können nur nach erfolgter Einschreibung per Überweisung in Anspruch genommen werden (Ausnahmen: Gynäkologie, Augenheilkunde und Kinderärzte). Kinder sollten daher nur dann eingeschrieben werden, wenn der Hausarzt und nicht der Kinderarzt der primär behandelnde Arzt ist. Es gibt aber keine Vorgabe für einen Ausschluss.

Wie kann ich mich in den Hausarztvertrag einschreiben?

Ihr Arzt informiert Sie umfassend über die Rechte und Pflichten, die die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung mit sich bringen. Sagt Ihnen diese Form der Versorgung zu, können Sie direkt beim Hausarzt die Einschreibung vornehmen. Anschließend prüfen wir die Voraussetzungen für die Teilnahme und teilen Ihnen Ihren Teilnahmestatus mit dem Begrüßungsschreiben mit. Sie haben hierbei ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihrer Teilnahme gemäß Patientenrechtegesetz. Bei bestätigter Einschreibung nehmen Sie dann ab dem nächsten möglichen Quartal als Teilnehmer am Hausarztprogramm teil.

Was bedeutet das konkret für mich?

Sie binden sich an den Hausarzt als primären Ansprechpartner für mindestens 12 Monate und verpflichten sich, keine weiteren Hausärzte in Anspruch zu nehmen. Fachärzte können nur auf Überweisung durch den Hausarzt (Ausnahme: Augenarzt, Gynäkologie, Kinderarzt oder Notdienst) erfolgen. Im Vertretungsfall ist nur der angegebene Vertretungsarzt aufzusuchen.

Kann ich das Hausarztmodell kündigen?

Innerhalb der Frist von 12 Monaten ist ein Hausarztwechsel nur aus wichtigem Grund möglich. Wird die Teilnahme nach Ablauf der 12 Monate nicht gekündigt, verlängert sich automatisch die Teilnahme des Versicherten um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf des ersten Jahres haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung muss schriftlich, oder mündlich zur Niederschrift bei der Kasse eingehen. Aus triftigen Gründen kann jedoch zu jeder Zeit gekündigt werden, wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig zerrüttet ist oder durch einen Umzug der Kontakt zum betreuenden Arzt oder die Entfernung zur Praxis nicht zumutbar ist.

Was muss ich beim Arztwechsel beachten?

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie einen Arztwechsel durchführen. Hierbei ist zunächst die Teilnahme bei dem bisherigen betreuenden Hausarzt wegen wichtiger Gründe zum Ende des nächstmöglichen Quartals zu kündigen und eine neue Einschreibung bei dem neu gewählten Arzt vorzunehmen. Sollte sich aufgrund der Einschreibesystematik Ihre Teilnahme bei dem neu gewählten Hausarzt verzögern oder sich zeitliche Lücken ergeben, nehmen Sie in der Zwischenzeit an der Regelversorgung teil.

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