Homöopathie

Zu sehen ist die Öffnung einer braunen Glasflasche und ein grünes Blatt, von welchem ein Tropfen in die Flasche tropft.

Homöopathie behandelt den ganzen Menschen und nicht nur ein bestimmtes Symptom

Die Homöopathie verfolgt den Ansatz, „Ähnliches durch Ähnliches“ zu heilen. Der deutsche Mediziner Samuel Hahnemann (1755–1843), Begründer der Homöopathie, erläuterte diesen Ansatz durch die Annahme, dass ein wirksames Mittel bei gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorrufe wie die Krankheit, gegen die sich die Arznei richtet. In der Homöopathie werden überwiegend pflanzliche, aber auch tierische und mineralische Ausgangsstoffe eingesetzt. Diese Substanzen werden stark verdünnt („potenziert“), wodurch sich die eigentliche Wirkung entfaltet. Um homöopathische Arzneimittel wirksam einsetzen zu können, ist ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten nötig. Auf diese Weise sollen sowohl spezielle Krankheitssymptome als auch die gesamte körperliche und seelische Verfassung berücksichtigt werden.

Gut zu wissen:

  • Die Homöopathie ist als Ergänzung und nicht als Ersatz der klassischen Schulmedizin anzusehen.
  • Die BKK Diakonie darf mit Ärzten abrechnen, die mit dem Praxisstatus „Kassenpraxis-Sonderverträge“ gekennzeichnet sind.

Homöopathische Arzneimittel

Über unser Achtsamkeitsbudget bieten wir Ihnen seit dem 01.01.2019 die Möglichkeit sich homöopathische Arzneimittel bis zu 240 € im Jahr erstatten zu lassen.

Voraussetzung für die Kostenerstattung:

  • Vorlage der original Verordnung (grünes Rezept) mit original Quittung aus der Apotheke
  • Präparate müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein
  • Verordnung durch einen Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung
Inhalte der Leistung

Erstanamnese

Ausführliche Befragung durch den Arzt zu individuellen Beschwerden sowie zum physischen und psychischen Gesamtbild (1x pro Jahr, mindestens 60 Minuten).

Analyse

Analyse der Erstanamnese und Ermittlung der Symptome (2x pro Jahr).

Repertorisation

Auswahl des geeigneten homöopathischen Mittels (2x pro Jahr).

Homöopathische Folgeanamnese

Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs (1x im Quartal mindestens 30 Minuten, 2x im Quartal mindestens 15 Minuten).

Homöopathische Beratung

Bei Fragen zum Behandlungsablauf (5x pro Quartal, mindestens 7 Minuten).

Beratung in der Apotheke

Beratung zu homöopathischen Medikamenten und deren Besonderheiten, kann bei Bedarf in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen oder in Apotheken, die am Homöopathievertrag teilnehmen.

Häufige Fragen

Gibt es Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung / Nimmt meine Praxis teil?

Eine Behandlung ist nur bei besonders geschulten Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzausbildung möglich. Teilnehmende Ärzte in Ihrer Nähe können Sie über die Arztsuche der DZVhÄ finden.



Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  1. Suchen Sie sich Ihren passenden Arzt aus.
  2. Legen Sie beim ersten Besuch Ihre Versichertenkarte vor und unterschreiben eine Teilnahmeerklärung.
  3. Ihre Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.


Welche Kosten übernimmt die BKK Diakonie?

Wie bei anderen Ärzten auch wird die homöopathische Arztleistung direkt mit der BKK Diakonie über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.

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