Kieferorthopädische Behandlung

Gesunde Zähne und ein schönes Lächeln sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch wichtig für die Gesundheit.

Bei Kindern und Jugendlichen liegen häufig Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen vor, die einer medizinischen Korrektur bedürfen. Bleiben diese Schwierigkeiten unbehandelt, kann es zu Problemen beim Kauen, Sprechen und Fehlbelastungen kommen.

Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung

Der Behandlungsbedarf von kieferorthopädischen Erkrankungen wird anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft. Je nachdem, welcher Behandlungsbedarfsgrad bei Ihrem Kind vorliegt, können die erforderlichen Kosten von uns übernommen werden.

Die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für zahnmedizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr.

Auch für Erwachsene gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme und zwar immer dann, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen. Hier wird im Einzelfall entschieden, ob die Kosten durch die BKK übernommen werden können.

Die fünf Behandlungsbedarfsgrade

Grad 1 und 2

Hier liegen so geringe Fehlstellungen vor, dass deren Behandlung nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden kann. Unser Tipp: Einige private Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten.

Grad 3 bis 5

Hierbei handelt es sich um Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die eine Behandlung zwingend erforderlich machen. Die Kosten werden daher in vollem Umfang von uns übernommen.

Wichtig zu wissen:

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen wir die Kosten nur bei besonders schweren Kieferanomalien übernehmen.

Häufige Fragen

Gibt es Voraussetzungen für die Inanspruchnahme?

  • Die kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme wurde vor Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen.
  • Der Arzt hat einen Behandlungsplan aufgestellt.


Welche Kosten übernimmt die BKK Diakonie?

Im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird die Höhe der Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung vom Gesetzgeber festgelegt. Eine Kostenübernahme kann also nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die BKK Diakonie erfolgen. Bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation bzw. eines Behandlungsbedarfsgrades zwischen 3 und 5, übernimmt die BKK Diakonie 80% der anfallenden Kosten sofort. Die übrigen 20% (für jedes weitere Kind nur noch 10 %) werden dem Versicherten zunächst als Eigenanteil in Rechnung gestellt. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung wird Ihnen diese Eigenbeteiligung in vollem Umfang von uns erstattet.

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