Kieferorthopädische Behandlung
Gesunde Zähne und ein schönes Lächeln sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch wichtig für die Gesundheit.
Bei Kindern und Jugendlichen liegen häufig Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen vor, die einer medizinischen Korrektur bedürfen. Bleiben diese Schwierigkeiten unbehandelt, kann es zu Problemen beim Kauen, Sprechen und Fehlbelastungen kommen.
Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung
Der Behandlungsbedarf von kieferorthopädischen Erkrankungen wird anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft. Je nachdem, welcher Behandlungsbedarfsgrad bei Ihrem Kind vorliegt, können die erforderlichen Kosten von uns übernommen werden.
Die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für zahnmedizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr.
Auch für Erwachsene gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme und zwar immer dann, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen. Hier wird im Einzelfall entschieden, ob die Kosten durch die BKK übernommen werden können.
Grad 1 und 2
Grad 3 bis 5
Wichtig zu wissen:
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen wir die Kosten nur bei besonders schweren Kieferanomalien übernehmen.
Gibt es Voraussetzungen für die Inanspruchnahme?
- Die kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme wurde vor Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen.
- Der Arzt hat einen Behandlungsplan aufgestellt.
Welche Kosten übernimmt die BKK Diakonie?
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