Krankengeld

Weniger Sorgen im Krankheitsfall

Im Falle eines längeren Krankenhausaufenthaltes oder einer längeren Arbeitsunfähigkeit steht an erster Stelle Ihre Genesung.

Gut zu wissen

Wenn Sie einen neuen Job aufgenommen haben, steht Ihnen im Krankheitsfall erst ab dem 29. Tag nach Aufnahme der Beschäftigung eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu. In der Zeit davor unterstützen wir Sie gerne mit der Zahlung von Krankengeld.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick.
Zu sehen ist ein Mann der ein Kind auf den Schultern trägt. Beide breiten ihre Arme zur Seite aus und gucken in die Sonne. Das Kind hält mehrere bunte Luftballons in der Hand. Sie stehen auf einem Feld.

Well-Aktiv

Vier-Tage-Programme zur kurzfristigen kompakten Prävention. Zusätzlich zum bewährten Angebot mit zwei Kursbausteinen à acht…

Pflegeleistungen

Überblick über die Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2024 Leistungen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Bemerkung…

Damit Sie sich um ihre finanzielle Situation keine Sorgen machen müssen, gibt es zwei Arten des Entgeltersatzes:

Als Arbeitnehmer erhalten Sie während der ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit in der Regel eine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Die Höhe beträgt hierbei 100 Prozent Ihres Bruttoentgeltes, so dass Sie keine finanziellen Einbußen zu befürchten haben. Für Bezieher des Arbeitslosengeldes I übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlungen über einen Zeitraum von ebenfalls sechs Wochen.

Angenommen Sie werden länger als sechs Wochen krank geschrieben, erhalten Sie von uns Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes wird aus Ihrem Einkommen und den Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld berechnet. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von uns 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes als Krankengeld. Es darf 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen. Das Krankengeld wird längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren gezahlt. Während des Krankengeldbezugs sind Sie von den Beiträgen zur Krankenversicherung befreit.

Ihre Ansprechpersonen

Sylke Ristow
Alwina Herter

Zuständigkeitsbereich: A-Hab

Dominik Sieks

Zuständigkeitsbereich: Hac-Mar

Jasmin Güth

Zuständigkeitsbereich: Mas-R

Silke Baker

Zuständigkeitsbereich: S-Z