Schutzimpfungen

Wir übernehmen zusätzlich zu den Schutzimpfungen der Regelversorgung auch Grippeschutzimpfungen, wenn diese nicht von anderer Stelle (z. B. Gesundheitsamt, Arbeitgeber) getragen werden.

Ferner übernehmen wir die Kosten für eine Impfung gegen humane Pappilomaviren (HPV) zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen zwischen 12 und 17 Jahren. Seit dem 30. November 2018 ist die HPV-Impfung für Jungen Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren können sich gegen HPV impfen lassen. Versäumte Impfungen sollen spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.

Infos zum Auslandsimpfschutz finden Sie hier

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