Neues aus dem Verwaltungsrat – Ausblick auf das Jahr 2023

Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Entwicklung des Jahres 2022 in Blick genommen und die Weichen für das Jahr 2023 gestellt. Vor dem Hintergrund steigender medizinischer Ausgaben hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Zusatzbeitrag der BKK Diakonie zum 01.01.2023 um 0,2 Prozent auf 1,6 Prozent anzupassen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt laut Bundesgesundheitsministerium ebenfalls auf 1,6 Prozent im Jahr 2023. Damit liegt die BKK Diakonie im Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen.

Die Anhebung des Zusatzbeitrags löst nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V ein Sonderkündigungsrecht aus. Dieses kann im Januar 2023 mit Wirkung zum 31.03.2023 ausgeübt werden.