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Oberstes Ziel: Die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen!

Breitet sich das neuartige Coronavirus ungehindert aus, erkranken in kurzer Zeit so viele Menschen, dass die Krankenhäuser überfüllt werden und die medizinische Versorgung zusammenbrechen kann.

Deshalb zielen derzeit sämtliche Anstrengungen von Regierung, Behörden und des Gesundheitssystems darauf ab, die rasante Zunahme täglicher Neuinfektionen zu verlangsamen.

Wir alle tragen eine Verantwortung. Bitte nehmen Sie diese ernst und passen Ihr Verhalten an. Denn wer sich selbst schützt, schützt auch andere!

Im Zentrum steht eine Weltkugel mit einem Mundschutz umgeben von grünen Viren.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie steckt man sich mit dem neuartigen Coronavirus an? Welche Krankheitszeichen deuten darauf hin, dass Sie an Covid-19 erkrankt sind, was sind im Moment die wichtigsten Verhaltensregeln, was sind die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der BKK Diakonie, welche versicherungsrechtlichen Fragen gilt es zu beachten und wo finde ich weiterführende Informationen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese Fragen.

Grundlegendes
zum Coronavirus
Wir beantworten grundlegende Fragen zum Coronavirus
Verhaltensempfehlungen
Wie verhalte ich mich am besten?
Wir geben Ihnen Verhaltensempfehlungen an die Hand.
Die häufigsten Fragen
an die BKK Diakonie
Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden.
Versicherungs- und arbeitsrechtliche
Fragen
Wir beantworten grundlegende Fragen zum Coronavirus
Weiterführende Informationen
zum Coronavirus
Hier finden Sie weiterführende Informationen von offiziellen Stellen.

Grundlegendes

Coronaviren können sowohl Menschen als auch verschiedene Tierarten infizieren und wurden erstmals Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts entdeckt. Heutzutage sind hunderte Arten von Coronaviren bekannt, die je nach Virusvariante bei Menschen gewöhnliche Erkältungen bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen auslösen können. Zu den besonders krankheitserregenden Virusvarianten, die seinerzeit Epidemien auslösten, gehörten das SARS- und das MERS-Coronavirus.

Die aktuelle Lungenerkrankung wird durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, Sars-CoV-2 oder COVID-19 genannt, das genetisch eng mit dem SARS-Virus verwandt ist. Was den Ursprung betrifft, geht man davon aus, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember 2019 auf einem Markt in Wuhan angesteckt haben.

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Welche Rolle die Schmierinfektion spielt, ist noch nicht bekannt. Bisher wurden häufig Infektionsketten identifiziert, die am besten durch eine direkte Übertragung, z. B. durch Tröpfchen, erklärbar waren.

Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben Betroffener gefunden. Ob das neuartige Coronavirus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass die Inkubationszeit- also der Zeitraum zwischen Infektion und Beginn von Symptomen, bei 1 bis 14 Tagen liegt. Im Durchschnitt beträgt die Inkubationszeit 5 bis 6 Tage. Basierend auf realen Daten wurde geschätzt, dass Patienten aber bereits 2,5 Tage vor Symptombeginn infektiös waren.

Das neue Corona-Virus kann bei einem Menschen eine schwere Lungenentzündung verursachen. Diese Erkrankung bekam den Namen „COVID-19“ (vom englischen Begriff „Corona Virus Disease 2019“). Bei den meisten Betroffenen führt es jedoch nur zu einer leichten Halsentzündung.

Grundsätzlich ist in den meisten Fällen mit einem milden Krankheitsverlauf zu rechnen.

Als häufigste Krankheitszeichen werden Fieber und Husten berichtet. Die Krankheitsverläufe sind jedoch unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen.

Eine Infektion kann ohne Krankheitszeichen ablaufen, es sind aber auch Krankheitsverläufe mit schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod möglich.

Derzeit steht noch kein Impfstoff zur Verfügung, der vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus schützt.

Allerdings wird mich Nachdruck daran geforscht und laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind einige vielversprechende Ansätze vorhanden. 

Wann ein Impfstoff zum Schutz vor dem Coronavirus verfügbar sein wird, ist derzeit noch nicht vorhersagbar. 

Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie, steht derzeit nicht zur Verfügung.

In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall,

  • wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist
  • wenn man sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet bzw. besonders betroffenen Gebieten in Deutschland aufgehalten hat
  • immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet

Nicht in Quarantäne muss, wer ein geringeres Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall, wenn man

  • innerhalb der letzten 14 Tage im gleichen Raum mit einer Person mit einer festgestellten COVID-19-Erkrankung war, ohne einen engen Kontakt
  • in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 war

Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch. Falls Zeichen eines Atemwegsinfekts auftreten: siehe auch Frage „Soll bei einer Atemwegserkrankung ein Test veranlasst werden, auch wenn es nur leichte Symptome sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)“?.

Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten Coronavirus-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen (siehe auch Frage „Wird bei einer Atemwegserkrankung ein Test veranlasst, auch wenn es nur leichte Krankheitszeichen sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?“).

Ein Test auf das Coronavirus ist nur bei einem COVID-19-Verdacht möglich. Wer getestet wird, entscheiden die Ärzte in den Testzentren oder Praxen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Symptome wie Fieber, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit allein reichen demzufolge nicht aus. 
Ein Test wird bei Krankheitszeichen insbesondere in diesen drei Fällen durchgeführt:

  • wenn Sie krank sind und in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde,
  • wenn Sie Krankheitsanzeichen wie etwa Kurzatmigkeit haben und sie einer Risikogruppen angehören: Sie also eine Vorerkrankung haben beziehungsweise älter sind als 60 Jahre,
  • wenn Sie Krankheitsanzeichen haben und bei Ihrer Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommen, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben und besonders geschützt werden müssen; beispielsweise in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder der Altenpflege.

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, wenden Sie sich bitte TELEFONISCH oder per E-Mail an die in Ihrer Region zuständige Stelle – oft ist es das Gesundheitsamt – oder an Ihre hausärztliche Praxis oder rufen Sie die 116117. 

Ein Test ist laut Robert-Koch-Institut nicht sinnvoll, wenn Sie gesund sind und keine Krankheitsanzeichen haben. Nach aktuellem Kenntnisstand dauert es zwischen Ansteckung und ersten Krankheitszeichen bis zu 14 Tage. Ohne Krankheitszeichen sagt ein negativer Test nichts darüber aus, ob man nicht doch noch an COVID-19 erkranken kann. Wichtig ist es deshalb, die Testmöglichkeiten für die Menschen freizuhalten, die krank sind.

Die aktuelle Einschätzung des Robert Koch-Instituts zur Lage in Deutschland finden Sie unter www.rki.de/covid-19-risikobewertung.

Die folgenden Tipps hören sich vielleicht etwas banal an, haben aber eine unglaublich große Wirkung!

  1. Regelmäßig Hände waschen
    • wenn Sie nach Hause kommen
    • vor und während der Zubereitung von Speisen
    • vor den Mahlzeiten
    • nach dem Besuch der Toilette
    • nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
    • vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten
    • nach dem Kontakt mit Tieren
  2. Hände gründliche Waschen (in 5 Schritten)
    1. Hände unter fließendes Wasser halten
    2. Hände von allen Seiten mit Seife einreiben
    3. dabei 20 bis 30 Sekunden Zeit lassen
    4. Hände unter fließendem Wasser abwaschen
    5. mit einem sauberen Tuch trocknen
  3. Hände aus dem Gesicht fernhalten

Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund zu halten, wird oft für höflich gehalten. Aus gesundheitlicher Sicht aber ist dies keine sinnvolle Maßnahme: Dabei gelangen Krankheitserreger an die Hände und können anschließend über gemeinsam benutzte Gegenstände oder beim Hände schütteln an andere weitergereicht werden.

Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten Erkrankte die Regeln der sogenannten Husten-Etiquette beachten, die auch beim Niesen gilt:

  • Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
  • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
  • Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.
  • Bleiben Sie, so oft es geht, zu Hause. Schränken Sie insbesondere die persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen zu deren Schutz ein. Nutzen Sie stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail, Chats, etc. Beachten Sie Besuchsregelungen für Krankenhäuser und sonstige Pflegeeinrichtungen.
  • Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie Berührungen wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen.
  • Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie nach Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend Abstand zu den übrigen Haushaltsmitgliedern.
  • Kaufen Sie nicht zu Stoßzeiten ein, sondern dann, wenn die Geschäfte weniger voll sind oder nutzen Sie Abhol- und Lieferservices.
  • Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, hochbetagte, chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs.
  • Arbeiten Sie – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – wenn möglich, von zu Hause aus. Halten Sie Treffen klein und kurz und in einem gut belüfteten Raum ab. Halten Sie einen Abstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Menschen und verzichten Sie auf persönliche Berührungen.
  • Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein (z. B. im Büro) ein.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind und kurieren Sie sich aus!
  • Nutzen Sie wenn möglich keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fahren mit dem eigenen Auto.
  • Verzichten Sie möglichst auf Reisen – auch innerhalb Deutschlands. Viele Grenzen sind geschlossen und der Flugverkehr findet nur eingeschränkt statt.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen (z. B. Einkaufszentren, etc.)
  • Besuchen Sie öffentliche Einrichtungen nur, soweit es unbedingt erforderlich ist, wie z. B. Ämter, Verwaltungen und Behörden.
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch größere private Feiern und halten Sie ansonsten die Hygieneregeln konsequent ein.

Die häufigsten Fragen an die BKK Diakonie

Ja, darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband geeinigt. 

Die Entscheidung, ob der Test durchgeführt wird, trifft allein der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI). Führt der Arzt einen Test durch, übernimmt die BKK Diakonie die Kosten – für Versicherte entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Test wird über die Versichertenkarte abgerechnet.

Krankschreibungen wegen Erkältungen sind während der Corona-Krise weiterhin möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss teilte mit, dass diese Sonderregelung vorerst bis zum 18.05.2020 verlängert wird.

Stand: 30.04.2020

Ja, die Verordnung behält aufgrund einer Sonderregelung auch bei längerer Unterbrechung ihre Gültigkeit. D. h. Sie benötigen keine neue Verordnung von Ihrem Arzt und können nach Besserung der aktuellen Situation die restlichen Behandlungen durchführen.

Ja, aufgrund einer Sonderregelung können Sie aktuell auch später mit der Behandlung starten. Die Regelung, dass die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen zu beginnen hat, ist aktuell ausgesetzt.

Ja, die BKK Diakonie erstattet auch während der anhaltenden Corona-Krise die Kosten für Kurse,…

  • … die begonnen haben, aber aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen werden mussten und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. 
  • … die unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (z.B. Online-Kurse) fortgeführt werden.
  • … die nicht vollständig durchgeführt und besucht werden konnten und auch keine Fortsetzung des Kurses angeboten wird. In diesem Fall erfolgt die Kostenerstattung auf Basis der durchgeführten Termine. 

Unser Tipp: Damit Sie sich weiter fit halten können, nutzen Sie unsere zertifizierten Online-Kurse. Den für sich passenden Kurs können Sie über unsere Gesundheitskurs-Suche. Filtern Sie dazu unter „Weitere Suchkriterien“ einfach nach „Nur IKT-basierte Selbstlernprogramme“.

Versicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen

Trotz der Angst vor einer Ansteckung sind Sie erstmal arbeitsrechtlich dazu verpflichtet bei der Arbeit zu erscheinen. 

Wenn Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber nicht zur Arbeit erscheinen, gilt dies grundsätzlich als Arbeitsverweigerung, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das gilt auch in der aktuellen Situation.

Ja, für eine Anpassung der Beitragsberechnung teilen Sie uns bitte formlos schriftlich mit, dass die Einbußen bzw. der Wegfall mit dem Coronavirus oder dessen Auswirkungen im Zusammenhang stehen.

Das Schreiben sollte außerdem folgendes beinhalten:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kunden- oder Versicherungsnummer)
  • Eine neue Gewinnschätzung – Beispiel: „Neu: 500 € pro Monat“ oder „7.500 € im Jahr 2020“ (damit wir Ihre Beitragsberechnung entsprechend anpassen können)
  • Ihre aktuelle E-Mail-Adresse (damit wir Sie im weiteren Verlauf schnell und direkt informieren können)
  • Ihre Unterschrift

Ihr Schreiben schicken Sie bitte per Post oder per E-Mail, abfotografiert oder eingescannt, an Ihre bekannte Ansprechperson. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson können Sie Ihrer letzten Beitragsmitteilung entnehmen oder unter bei uns auf der Webseite nachschauen. Falls Sie diese nicht mehr zur Hand haben sollten, schicken Sie Ihr Schreiben an folgende Adresse: BKK Diakonie, Königsweg 8, 33617 Bielefeld oder

Hinweis: Auch beim Finanzamt können Sie die Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen beantragen und Ihre Ausgaben mindern. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Finanzamt auf. 

Eine Kopie des Vorauszahlungsbescheids vom Finanzamt reichen Sie uns bitte auch nach. 

Wenn sich die Vorauszahlungen beim Finanzamt nicht anpassen lassen, dann können Sie alternativ auch eine Erklärung Ihres Steuerberaters oder eine finanz- oder betriebswirtschaftliche Auswertung als Nachweis einreichen. Wenn Sie diese Unterlagen nicht einreichen können, dann können Sie alternativ eine ausführliche Erklärung über Ihre erheblichen Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise abgeben. Auch dann können wir Ihre Beitragsberechnung anpassen.

Weiterführende Informationen

Laufend aktualisierte Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI).

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt können Sie auf der Gesundheitsamt-Suche des RKI recherchieren.

FAQ zum Coronavirus auf der Seite des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) infektionsschutz.de

Über arbeitsrechtliche Auswirkungen klärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf.

Hinweise für Schwangere und Säuglinge stellt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zur Verfügung.

Informationen für Krebserkrankte zum Coronavirus erhalten Sie auf der Seite des Krebsinformationsdiensts .

Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Gesundheit.

Hygienetipps

Ausführliche Hygienetipps zur Prävention vor Infektionskrankheiten auf der Seite der BZgA infektionsschutz.de

Informationen für Reisende

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus des Auswärtigen Amts

Telefonische Beratungsangebote zum Coronavirus

Weitere allgemeine Informationen zum Coronavirus beantwortet das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 346 465 100 sowie die Hotline der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) 0800 330 4615 32.

Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung erhalten Sie unter der Behördennummer 115. 

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117, wenn Sie glauben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Einen Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte erhalten Sie unter Fax: 030 / 340 60 66 – 07 sowie unter  und 

Informationen zum Gebärdentelefon (Videotelefonie) erhalten Sie hier https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/

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