Haben Sie eine App aus dem DiGA-Verzeichnis verordnet bekommen, reichen Sie das Rezept einfach über die Online-Geschäftsstelle oder per Post bei uns ein. Das Rezept muss die genaue Bezeichnung der DiGA enthalten.
Wenn Sie die DiGA ohne ärztliche Verordnung genehmigen lassen möchten, reichen Sie uns mit dem Antrag bitte zum Beispiel eine AU-Bescheinigung, einen Diagnosenachweis oder eine Patientenquittung ein. Zudem ist (DiGA-abhängig) immer ein Nachweis der Kontraindikationen erforderlich, der aus den Daten einer AU-Bescheinigung oder Patientenquittung nicht hervorgeht.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und haben einen entsprechenden Nachweis erbracht, erhalten Sie einen Code, mit dem Sie die App freischalten und nutzen können.