Zeit für DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – bieten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, Krankheiten mit digitaler Hilfe zu behandeln. Sie erinnern zum Beispiel an die Einnahme von Medikamenten, unterstützen Therapien und erlauben ein kontinuierliches Monitoring einer Behandlung. Ärztinnen und Ärzte können Rezepte für diese Apps ausstellen. Alternativ können Sie die DiGA auch direkt bei uns beantragen. 

Dabei müssen die Apps und Programme höchste Anforderungen erfüllen, was etwa die Funktion, die Sicherheit und den Datenschutz betrifft. Das prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und nimmt die DiGA nach bestandener Prüfung in das DiGA-Verzeichnis auf.

Versicherte haben Anspruch auf eine DiGA, wenn bei ihnen eine entsprechende Erkrankung, Behinderung oder Verletzung vorliegt, zu der es eine passende DiGA im Verzeichnis des BfArM gibt.

Die DiGa kann nach Verordnung eines behandelnden Arztes oder Psychotherapeuten oder mit Genehmigung der BKK Diakonie angewendet werden.

Die Kosten für die Nutzung der DiGA übernimmt die BKK Diakonie.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die App im DiGa-Verzeichnis gelistet sein muss. Weiterhin muss die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar vorliegen, zum Beispiel in Form einer Verordnung eines Arztes oder Psychotherapeuten.

Als DiGA zugelassene Medizin- oder Gesundheits-Apps sollen der Patientin oder dem Patienten einen gesundheitlichen Nutzen bringen. Zeigen soll sich dies in:

  • einer verbesserten Lebensqualität
  • einer verbesserten Gesundheit
  • einer verkürzten Krankheitsdauer
  • einem verlängerten Überleben

Haben Sie eine App aus dem DiGA-Verzeichnis verordnet bekommen, reichen Sie das Rezept einfach über die Online-Geschäftsstelle oder per Post bei uns ein. Das Rezept muss die genaue Bezeichnung der DiGA enthalten.

Wenn Sie die DiGA ohne ärztliche Verordnung genehmigen lassen möchten, reichen Sie uns mit dem Antrag bitte zum Beispiel eine AU-Bescheinigung, einen Diagnosenachweis oder eine Patientenquittung ein. Zudem ist (DiGA-abhängig) immer ein Nachweis der Kontraindikationen erforderlich, der aus den Daten einer AU-Bescheinigung oder Patientenquittung nicht hervorgeht. 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und haben einen entsprechenden Nachweis erbracht, erhalten Sie einen Code, mit dem Sie die App freischalten und nutzen können. 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte liefert einen Überblick über das DiGA-Verzeichnis. Die Liste der erstattungsfähigen Angebote wird laufend erweitert. 

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an.

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