Erziehungszeiten werden angerechnet

Mit einer Gesetzesänderung wird es künftig einfacher, die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu erfüllen. Ab dem 1. August 2017 wird für jedes Kind eine Erziehungszeit von drei Jahren auf die Vorversicherungszeit angerechnet.

Vor allem Frauen, die während der Familienpause zeitweise über ihre Partner privat krankenversichert waren, fehlen im Ruhestand häufig Beitragsjahre für die Versicherungspflicht in der KVdR. Aber auch Männer, die zum Beispiel während einer Phase der Selbständigkeit privat versichert waren, können betroffen sein. Denn über die KVdR sind nur diejenigen pflichtversichert, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen sich Rentner freiwillig versichern.

Künftig wird nun eine dreijährige Erziehungszeit für jedes Kind auf die Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Dies gilt für eigene Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder, nicht aber für Enkelkinder. Die Erziehungszeiten werden jedem Elternteil sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern zugeordnet. Zudem spielt es keine Rolle, ob das Kind tatsächlich und in welchem zeitlichen Umfang von der betreffenden Person betreut worden ist. Damit sind auch die Fälle erfasst, bei denen das Kind vor Vollendung des dritten Lebensjahres verstirbt oder die Kinderbetreuung zum Beispiel in die erste oder zweite Hälfte des Erwerbslebens fällt. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob bei Adoptivkindern, Stiefkindern und Pflegekindern das Eltern-Kind-Verhältnis vor oder nach dem 18. Lebensjahr begründet worden ist.

Das Gesetz sieht keine Übergangs- oder Stichtagsregelung vor. Das heißt, dass auch Rentner, die die Vorversicherungszeit bisher nicht erfüllt haben, eventuell zum 1. August 2017 einen Zugang zur Krankenversicherung der Rentner erhalten können. Wenden Sie sich bitte an die BKK Diakonie, falls Sie betroffen sind und Kindererziehungszeiten angerechnet werden können.