Gesundheitsförderung bekommt endlich mehr Gewicht

Gesundheitsförderung im Setting

Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld/ Setting – also in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim – stärken, das ist die Intention des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, kurz Präventionsgesetz oder noch kürzer PrävG. Es wird mit Beginn des Jahres 2016 wirksam.

Gesünder durch's Leben

Das Gesetz verfolgt drei vorrangige Ziele: Gesund aufwachsen, Gesund leben und arbeiten sowie gesund älter werden.
Mithilfe des Gesetzes werden auch die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen. Zur Finanzierung der Leistungsausweitungen wird ab 2016 der Richtwert für die Ausgaben der Krankenkassen zur primären Prävention, also für die Vorbeugung von Krankheiten, auf 7 Euro je Versicherten angehoben. Im Präventionsgesetz ist auch eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Pflegeversicherung enthalten. Dem Spitzenverband der Pflegekassen wird der gesetzliche Auftrag erteilt, mit der Erarbeitung von Änderungen der Begutachtungsrichtlinien zu beginnen.

Einige wesentliche Inhalte des Präventionsgesetzes

• Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.
• Die soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können.
• Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss beispielsweise ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden.
• Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll stärker auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren geachtet werden.
• Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen.
• Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.bundesgesundheitsministerium.de

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