Kostenerstattung

Als Versicherte der BKK Diakonie haben sie die Option, anstelle der Abrechnung über Ihre Versichertenkarte, das Prinzip der Kostenerstattung zu wählen. Dabei haben sie die Möglichkeit die Kostenerstattung für alle Leistungen anzuwenden oder auf einen oder mehrere der folgenden Leistungsbereiche zu beschränken:

  • ambulante ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung
  • stationäre (Krankenhaus) Leistungen
  • veranlasste Leistungen wie z. B. Heil- und Hilfsmittel oder Arzneimittel

Wählen Sie für einen oder mehrere Bereiche das Prinzip der Kostenerstattung, so sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr daran gebunden.

Häufige Fragen

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Über Ihre Teilnahme am Verfahren der Kostenerstattung müssen Sie uns vor Inanspruchnahme der Leistung informieren.

Was heißt das praktisch für mich?

Wählen Sie als gesetzlicher Versicherter die Kostenerstattung, nehmen Sie die verschiedenen Leistungserbringer als Privatpatient in Anspruch. Sie erhalten eine Privatrechnung und zahlen den Kostenbetrag direkt an den Arzt, Zahnarzt oder anderen Therapeuten. Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Zahnarzt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Abhängig von Schwierigkeitsgrad und/oder Zeitaufwand der Behandlung können Arzt oder Zahnarzt das Honorar unterschiedlich hoch ansetzen. Bei einer Behandlung über die Versichertenkarte behandelt der Arzt oder Zahnarzt im Rahmen des jeweiligen Kassenvertrages und rechnet direkt mit der BKK Diakonie ab. Bei einer privatärztlichen beziehungsweise privatzahnärztlichen Behandlung entstehen grundsätzlich höhere Kosten als bei einer vergleichbaren vertragsärztlichen beziehungsweise vertragszahnärztlichen Behandlung.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Die BKK Diakonie kann nur für die Leistungen Kosten übernehmen, die Sie auch bei einer Vertragsbehandlung als Sachleistung beanspruchen können. Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, darf die BKK Diakonie auch im Rahmen der Kostenerstattung nicht übernehmen. Wir erstatten die Kosten, die auch bei der Abrechnung über die Versichertenkarte entstanden wären, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Dabei erfolgt die Erstattung regelhaft nach einem vereinfachenden Verfahren. Für die ambulante ärztliche Versorgung werden 31,60 % des Rechnungsbetrages und für die ambulante zahnärztliche Versorgung 34,28 % des Rechnungsbetrages erstattet. Auf Wunsch erfolgt eine individuelle Ermittlung des Erstattungsbetrages. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen und Arzneimittelrabatte werden bei einer Kostenerstattung abgezogen. Neben den Zuzahlungen und Rabatten hat die BKK Diakonie nach gesetzlichen Vorgaben für den höheren Verwaltungsaufwand einen Abschlag vom Erstattungsbetrag vorzunehmen. Nach den Satzungsregelungen der BKK Diakonie beträgt dieser Abschlag 5 % (höchstens 40,00 €) vom Erstattungsbetrag. Wenn Sie mehrere Rechnungen gleichzeitig einreichen, wird dieser Abschlag nur einmal pro Leistungsempfänger erhoben, z.B. einmal für Sie und einmal für Ihr Familienmitglied.

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