Krankenhaus Entlassmanagement

Eine lückenlose Anschlussversorgung

Seit dem 01.10.2017 sind Krankenhäuser dazu verpflichtet nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement für Patienten zu organisieren.

Bereits zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes sollten Sie durch Fachkräfte, meistens dem Sozialdienst, über das Entlassmanagement informiert werden. Im Laufe der Behandlung sollte dann ein Konzept für die Zeit nach  der Krankenhausbehandlung mit den Ärzten und Pflegekräften erarbeitet werden. Anträge können so frühzeitig gestellt und weitere Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden. Dadurch soll die weitere Versorgung nach der Krankenhausentlassung gewährleistet werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Krankenhaus Entlassmanagement ist eine schriftliche Bestätigung. Die Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden.

Gut zu wissen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um osteopathische Behandlungen in Anspruch zu nehmen:

  • Sie haben eine Verordnung vom Arzt erhalten.
  • Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität.
  • Der Leistungserbringer ist Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einem Berufsverband der Osteopathen berechtigt.

Gut zu wissen

In dem Zusammenhang des Krankenhaus Entlassmanagements ist es Krankenhäusern in begrenztem Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. So dürfen sie Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel.

Durch das Entlassmanagement hat das Krankenhaus zusätzliche Pflichten. So müssen Krankenhausärzte den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung und – bezogen auf Arzneimittel – über Änderungen der bei Krankenhausaufnahme bestehenden Medikation informieren.

Für die Verordnungen im Krankenhaus gelten dieselben Regelungen wie in der Arztpraxis. Auch die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit gelten analog. Ebenso dürfen Kliniken für die Bedruckung der Formulare nur zertifizierte Softwareprodukte einsetzen. Verordnungen sollen, wie im vertragsärztlichen Bereich, nur durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung vorgenommen werden.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick.
Zu sehen ist ein Mann der ein Kind auf den Schultern trägt. Beide breiten ihre Arme zur Seite aus und gucken in die Sonne. Das Kind hält mehrere bunte Luftballons in der Hand. Sie stehen auf einem Feld.

Well-Aktiv

Vier-Tage-Programme zur kurzfristigen kompakten Prävention. Zusätzlich zum bewährten Angebot mit zwei Kursbausteinen à acht…

Pflegeleistungen

Überblick über die Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2024 Leistungen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Bemerkung…

Ihre Ansprechpersonen

Martina Waskow
Alexandra Milling
Kerstin Kuhlmann

Zuständigkeitsbereich: A-D

Melina Celine Bickert

Zuständigkeitsbereich: E-KOC

Elke Sielemann-Enders

Zuständigkeitsbereich: Fri-Jak

Aylina Brennemann

Zuständigkeitsbereich: KOD-R

Kerstin Steinkröger

Zuständigkeitsbereich: S-Z