Krankenhaus Entlassmanagement
Eine lückenlose Anschlussversorgung
Seit dem 01.10.2017 sind Krankenhäuser dazu verpflichtet nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement für Patienten zu organisieren.
Bereits zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes sollten Sie durch Fachkräfte, meistens dem Sozialdienst, über das Entlassmanagement informiert werden. Im Laufe der Behandlung sollte dann ein Konzept für die Zeit nach der Krankenhausbehandlung mit den Ärzten und Pflegekräften erarbeitet werden. Anträge können so frühzeitig gestellt und weitere Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden. Dadurch soll die weitere Versorgung nach der Krankenhausentlassung gewährleistet werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Krankenhaus Entlassmanagement ist eine schriftliche Bestätigung. Die Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Gut zu wissen:
Krankenhausärzte dürfen verordnen
Entlassplan für die ambulante Weiterbehandlung
Gleiche Regelungen wie Arztpraxen
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