Osteopathie

Zu sehen ist die Öffnung einer braunen Glasflasche und ein grünes Blatt, von welchem ein Tropfen in die Flasche tropft.

Immer mehr Menschen vertrauen heute der Wirksamkeit komplementärer Heilmethoden.

Osteopathie gehört im verstärktem Maße dazu. Besonders Menschen in sozialen Berufen setzen ihren Körper starken Belastungen aus. Hier kann die Osteopathie gezielt helfen, denn sie stellt den Abbau von Blockaden und die Wiederherstellung des Gleichgewichts aller Körpersysteme in den Mittelpunkt. Der Fokus liegt auf der Behandlung von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Soziale Berufe sind davon überdurchschnittlich oft betroffen. Versicherte der BKK Diakonie können deshalb mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen bei entsprechend qualifizierten Therapeuten in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um osteopathische Behandlungen in Anspruch zu nehmen:

  • Sie haben eine Verordnung vom Arzt erhalten.
  • Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität.
  • Der Leistungserbringer ist Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einem Berufsverband der Osteopathen berechtigt.
Häufige Fragen

Was gehört zur Leistung dazu?

Entsprechend unserer Satzung sind seit dem 01.01.2014 maximal vier osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr durch die BKK Diakonie erstattungsfähig. Reichen Sie uns dafür einfach die Verordnung und Rechnung im Original ein.

Welche Kosten übernimmt die BKK Diakonie?

Wir übernehmen insgesamt bis zu 240 € und 80% des Rechnungsbetrages der Behandlung, jedoch höchstens 60 € je Behandlungseinheit. Osteopathie ist eine Leistung in unserem Achtsamkeitsbudget.

Wo finde ich einen qualifizierten Osteopathen?



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